[Jugendspieler] über die Jugend Erworben

  • Hallo Sascha,


    ich habe ein paar jugendpsieler über den Scout in der Jugend erworben dabei waren 2 x 17 jährige Spieler.
    Mit 17 kann man doch Spieler in die Mannschaft holen, aber bei diesen Spielern geht das leider nicht.


    Habe ich jetzt da noch was verpasst oder ist da was faul ?


    lg abu

  • § 1 Abwerben
    Abgeworben können Jugendspieler aus nationalen Ligen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben.
    (trifft das bei dir zu?)


    ****das 17. Lebensjahr gilt am 17.Geburtstag als vollendet->also OK****

    § 1.1 Ablauf
    Spieler, die keine vertragliche Bindung zu ihrem ursprünglichen Verein haben, können unverzüglich und spieltagunabhängig zum Lizenzspieler berufen werden.(OK)

    § 1.2 Kosten, Entschädigung, Gehalt, Vertragsdauer
    (1) Der Jungspieler wechselt generell ablösefrei zum neuen Verein. (OK)


    (2) Der neue Verein erkärt sich autom. bereit, die Ausbildungsentschädigung in Höhe von 5.000 EUR bei Spielertransfer zu bezahlen. Der Betrag wird in vollem Umfang dem abgebenden Verein ausbezahlt.(OK)


    (3) Das Gehalt des Jugendspielers wird nach dem Transfer mit einem Standardwert festgesetzt, welches bei der Vertragsverhandlung korrigiert wird.


    (4) Nach Transfer erhält der Spieler automatisch einen 3-Spieltage-Vertrag, der unverzüglich neu auszuhandeln ist. (müsste also gehen!)

    (4.1) Die maximale Vertragsdauer für Jugendspieler liegt bei 34 Spieltagen.
    Nach Ablauf des ersten Vertrages gilt der Spieler als Profi und wird entsprechend seitens der ESU sowie der gängigen Marktwertanalysten bewertet und eingestuft.


    § 1.3 Verpflichtungen
    Der übernehmende Verein verpflichtet sich, sowohl die Ausbildungsentschädigung zu zahlen als auch dem Jugendspieler alle Aufmerksamkeit teil werden zu lassen, die ein junges Talent benötigt. Der neue Verein wird den Spieler für mind. 17 Spieltage übernehmen und selbigen entsprechend der vereinseigenen Möglichkeiten fördern.


    § 1.4 Verstösse
    Treten Verstösse gegen die §§ 1 - 3 auf, muß der Verein mit drastischen Bußgeldern rechnen, die von der ESU gem. Strafenkatalog festgesetzt werden.


    § 1.5 Änderungen
    Änderungen an obigem Gesetz bedürfen keiner Rücksprache. Sollten Sonderfälle eintreten, gilt allgemeines ESU Recht.





    Ich finde nichts bei dir, was den Profivertrag verhindern sollte. Ich habe mir auch gerade einen 17-Jährigen, vertragsfreien und aus der nationalen Liga kommenden Spieler geholt und habe das gleiche Problem wie du, man kann den Profivertrag nicht vergeben. Kann wer helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Hayfisch ()

  • ...und er ist auch aus der nationalen Liga? Bei mir ist er von einem polnischen 1.Ligisten. Ich sehe bei dir nur 3x 16-Jährige in der Jugend(Sari Kirmizi Cimbom oder?).

    Einmal editiert, zuletzt von Hayfisch ()

    • Offizieller Beitrag

    Vergesst das bitte mit der "nationalen Liga" - das war eine Version vor vielen Jahren (es gab schon einmal Abwerben). Ein Limit ist nur über den A-Kader erreichbar ... wie im anderen Thread erwähnt: Backup wird gezogen, hier installiert - ich schau mal, warum ihr den nicht pushen könnt (wurde aber vor Release getestet - ist also wieder "speziell").

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    „Der kaut doch schon die Bohnen und gießt heißes Wasser lediglich nach!“

    -- Kaffeespenden sind sehr willkommen!